Beiträge von WilliHirsch

    Es ist trotzdem irgendwie extrem auffällig, wie abhängig Windisch vom Bachmeier ist. Kaum spielt er mal einige Spiele nicht, läuft es nicht. Schaut euch mal das Video an - wie extrem einfach es Irchenrieth in der ersten Halbzeit gemacht wird

    Urteil:

    Armin S. wird wegen falschen Angaben in Angelegenheiten der Spielberechtigung aus dem Bayerischen Fußball-Verband ausgeschlossen. Ihm wird das Recht aberkannt, einem Verbandsverein als Mitglied anzugehören. Der Spielerpass des Betroffenen ist einzuziehen.

    Begründung:

    Dem Betroffenen liegt zur Last, ein Foto des Spielers Christopher H. in das SpielPlus-System zur Spielerdatei von Christoph S. hochgeladen zu haben und beim Spiel den Spieler Christopher H. auf den Spielerpass des Spielers Christoph S. eingesetzt zu haben.


    Dieser Sachverhalt wurde dem KSG Amberg/Weiden seitens der BFV Geschäftsstelle angezeigt. In seine Stellungnahme gegenüber dem KSG Amberg/Weiden räumte der Betroffene den zur Last gelegten Sachverhalt vollumfänglich ein. Er begründete sein Verhalten mit einem seit Monaten anhaltenden Spielermangel.


    Zunächst hat er in die Spielberechtigungsliste im SpielPlus ein Passbild hochgeladen (das von Christopher H.), das nicht den genannten Spieler (= Christoph S.) darstellt und dadurch zugleich eine unechte Urkunde hergestellt. Am folgenden Tag hat er diese unechte Urkunde zur Täuschung im Spiel gebraucht, indem er den Spieler Christopher H. auf den Spielerpass des Spielers Christoph S. eingesetzt hat.


    Dies ist allein durch die Anzeige seitens der BFV- Geschäftsstelle ans Licht gekommen. Eine solche Handlung erschüttert insbesondere das Vertrauen in die Richtigkeit der spieltechnischen Angaben und ist geeignet, die Chancengleichheit unter den Teilnehmern des Spielbetriebs ganz besonders zu untergraben. Es muss auch aus generalpräventiven Gründen deutlich gemacht werden, dass eine solche Handlung niemals die Reaktion auf einen Spielerengpass sein darf. Deshalb besteht hier für das VSG – auch mit Blick auf das zu Gunsten des Betroffenen sprechende Geständnis – kein Raum von der grundsätzlich angeordneten Strafe des Ausschlusses abzuweichen.


    Der Betroffene ist deshalb wegen falschen Angaben in Angelegenheiten der Spielberechtigung aus dem Bayerischen Fußball-Verband auszuschließen. Ihm wird das Recht aberkannt, einem Verbandsverein als Mitglied anzugehören. Der Spielerpass des Betroffenen ist einzuziehen