Beiträge von Jan Schlaudraff

    Eine Verletzung ist generell keine Berechtigung für einen Spielabbruch - trotz Notarzteinsatzes. Beide Vereine können natürlich zustimmen, so nicht weiterspielen zu wollen und das Spiel wann anders zu wiederholen. Lehnt ein Verein das ab, ist das Spiel generell aber fortzuführen. Ein Spielabbruch ist aber immer das letzte Mittel, das angewendet werden kann/muss.


    Gibt auch etliche Beispiele, in denen das Spiel trotz Notarzteinsatzes in/am Spielfeld fortgeführt wurde.


    Letztendlich entscheidet das aber natürlich das Sportgericht - inklusive aller Begleitumstände.